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TACs und Fangquoten: ein kompliziertes, aber notwendiges Instrument 2 Minuten

  Feb 02, 2015

Seit vielen Jahren bemühen sich die Behörden, den Fischereiaufwand mit einer Vielzahl von Regulierungsinstrumenten zu kontrollieren. All diese Mechanismen sollen dazu dienen, die Nachhaltigkeit der Fischbestände und Fischereizonen langfristig zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitsplätze in der Fischerei und in vielen anderen, direkt damit verbundenen Bereichen zu sichern.

Dabei wird meist auf das äußerst wirksame Instrument der Fangquoten zurückgegriffen, wobei die zuständigen Regulierungsbehörden für bestimmte Fischarten eine zulässige Gesamtfangmenge (TAC, Total Allowable Catch) festsetzen, die sich üblicherweise aus Angaben zu Tonnagen und Zeiträumen zusammensetzt. TACs beruhen in den meisten Fällen auf neuesten wissenschaftlichen Gutachten.

In der Regel werden dann bestimmte TAC-Kontingente, sogenannte „Fangquotenanteile“, einzelnen Fischereiunternehmen zugeordnet und dürfen in vielen Fällen auch gehandelt und geleast werden.

Bislang haben weltweit schätzungsweise 250 wichtige Fischereizonen das Quoten-/TAC-System in der einen oder anderen Form übernommen.

FISCHEREIBEWIRTSCHAFTUNG IN DER EU UND IN DEN USA

In der Europäischen Union (EU) werden die meisten TACs im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vom Rat der Fischereiminister einmal im Jahr festgelegt, oder alle zwei Jahre für Tiefseefischbestände. Diese TACs werden dann zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten in Form von nationalen Fangquoten aufgeteilt, wobei jedes Land einen festen Prozentsatz (oder Schlüssel für „relative Stabilität“) zugeteilt bekommt und für jeden Fischbestand ein anderer Schlüssel gilt. Allerdings besteht für alle EU-Länder auch die Möglichkeit, ihre Fangquoten untereinander auszutauschen.

Alle Mitgliedsstaaten sind dazu angehalten, bei der Vergabe der nationalen Fangquoten an ihre Fischer objektive und transparente Kriterien anzuwenden. Ebenso tragen sie die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass in ihren Territorien die Quoten nicht durch Überfischung überschritten werden und jeglicher Fischfang sofort gestoppt wird, sobald die Fangquote für eine bestimmte Fischart erreicht ist.

In den Vereinigten Staaten sind die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zur Fischereibewirtschaftung bundesstaatlicher Gewässer im Magnuson-Stevens-Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischressourcen (MFCMA, Magnuson-Stevens Fishery Conservation and Management Act), auch kurz ‚Magnuson-Stevens-Act’, festgelegt. Es ist benannt nach Warren G. Magnuson und Ted Stevens, zwei ehemaligen Senatoren des Staates Washington beziehungsweise Alaska.

Gemäß der Bestimmungen des MFCMA sind acht Regionalräte zur Fischereibewirtschaftung (RFMCs, Regional Fishery Management Councils) damit beauftragt, für Fischereizonen, in deren Zuständigkeitsbereichen ein Regulierungsbedarf besteht, entsprechende Fischereibewirtschaftungspläne (FMPs, Fishery Management Plans) zu erstellen. In diesen werden auch die Grenzwerte für die maximalen Fangmengen und die maximale Anzahl der Fischer, die am Fang beteiligt sein dürfen, festgelegt, sowie wann, wo und wie der Fisch gefangen werden darf.

Ähnlich wie in Europa werden diese Grenzwerte von Fischereiwissenschaftlern festgelegt, um auch für die Zukunft gesunde Fischbestände garantieren zu können.

LANGFRISTIGE VORTEILE

Als einer der größten Tiefkühlfisch-Anbieter beschafft sich Pittman Seefoods erhebliche Mengen seines Wildfisches in zahlreichen der 27 sogenannten „Hauptfischereizonen“, die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt wurden.

So werden beispielsweise große Mengen von Pittmans Atlantik-Seelachs (Theragra chalcogramma) – gemessen am Volumen das erfolgreichste Produkt – in den beiden Zonen 61 (Nordwestpazifik) und 67 (Nordostpazifik) gefangen. Die Fischerei von Alaska-Seelachs – die größte Versorgungsquelle von Weißfisch weltweit – wird voraussichtlich leicht ansteigen, von 3.256 Millionen Tonnen im Jahr 2014 auf 3.385 Millionen Tonnen im Jahr 2015. Die amerikanischen und kanadischen Fangmengen von Alaska-Seelachs werden 2015 voraussichtlich 1,48 Millionen Tonnen erreichen, im Vergleich zu 1,43 Millionen im Vorjahr. Und auch Russlands Fangmenge wird, soweit dies für 2015 vorauszusehen ist, auf 1,62 Millionen Tonnen anwachsen, während Japans Fangmenge von Atlantik-Seelachs stabil bei einem Volumen von 230.000 Tonnen bleiben wird.

Diese und andere Fischereien zeigen, welche Vorteile eine angemessene Regulierung des Fischfangs bietet, wenn diese sich auf ein solides, wissenschaftlich fundiertes Quotensystem stützt. Die kommerziell genutzten Wildbestände gedeihen besser, die Fischer dürfen mit langfristiger Rentabilität rechnen und die Endverbraucher können auch weiterhin erstklassige Fischprodukte aus nachhaltigem Fischfang genießen.


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