Keine Probleme mehr mit der ‚Abgabebegünstigung zur besonderen Verwendung’
Der Warenimport in die EU wird durch eine Reihe von Maßnahmen reguliert, die alle darauf abzielen, Unternehmen aus Mitgliedsstaaten mit Unternehmen aus anderen Weltgegenden auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Ein wichtiges Instrument dabei stellt die „Abgabebegünstigung im Rahmen der besonderen Verwendung“ („End-Use Relief”) dar, das einen ermäßigten Einfuhrabgabesatz oder eine Abgabenbefreiung für eine kleine Anzahl von Produkten ermöglicht, die unter Zollüberwachung nur für bestimmte Zwecke und nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden dürfen. (mehr …)