Rückwurf von Fisch – was hat sich 2015 geändert?
Die Anlandungspflicht oder das europäische Rückwurfverbot wurden innerhalb der EU-Gesetzgebung als Teil der erneuerten „Gemeinsamen Fischereipolitik“ (GFP) eingeführt. Das Verbot trat am 1. Januar 2015 in Kraft für Fischereien auf pelagische Arten, die einer Quote unterliegen, wie Hering und Makrele. (mehr …)