Geschäftsgelegenheiten im Rahmen der Abgabenbegünstigung zur ‘besonderen Verwendung’
Mit dem Formular T5 zur Abgabenbegünstigung für besondere Zwecke kann belegt werden, dass Produkte, die für einen ermäßigten Einfuhrabgabesatz oder eine Abgabenbefreiung in Frage kommen, wie beispielsweise bestimmte Fischprodukte und Meeresfrüchte (siehe den vorherigen Blog ‚Keine Probleme mehr mit der Abgabebegünstigung zur besonderen Verwendung’), tatsächlich verarbeitet und innerhalb eines vereinbarten Zeitraums ihrer vorgeschriebenen, besonderen Verwendung zugeführt wurden. (mehr …)