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Änderungen des Unionszollkodex (UZK): Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten 1 Minute

  Nov 22, 2017

Seit 1. Mai 2016 gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Belgien, der neue Unionszollkodex, kurz UZK. Der Zoll hat uns allerdings die Erlaubnis zur Verwendung des alten Systems erteilt, solange unsere Bewilligung der besonderen Verwendung oder das Kontrollexemplar T5 noch gültig sind, nämlich bis Oktober 2018. Wir haben festgestellt, dass die Genehmigungen einiger Kunden mittlerweile bereits abgelaufen sind, häufig ohne Verlängerungsmöglichkeiten. Kürzlich erhielten wir weitere Informationen zum neuen System und die erforderliche Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten. Also, Zeit für eine Aktualisierung.

Ein Importeur wie Pittman benötigt immer noch eine Bewilligung der besonderen Verwendung. Im Gegenzug muss ein Kunde innerhalb der Europäischen Union über eine Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten verfügen. Da wir bei Pittman auch in der EU einkaufen, müssen wir daher im Besitz beider Genehmigungen sein.

Sehen Sie sich hier bitte die schematische Darstellung des neuen Systems an:

Die Waren innerhalb dieses neuen Systems bezeichnen wir derzeit der Einfachheit halber noch als T5-Waren. Es gelten weiterhin dieselben Einfuhrzölle und Zollkontingente, das heißt, die Mengen, für die keine Einfuhrzölle erhoben werden. Der Zoll erwartet monatlich eine Liste der ausstehenden Waren im Überblick. Auf den ausstehenden Betrag von Waren mit einer Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten oder einer Bewilligung der besonderen Verwendung, setzen die Zollbehörden eine Sicherheit in Höhe von zehn Prozent der üblichen Einfuhrzölle an.

GENEHMIGUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN ERFORDERLICH

Wenn wir die Waren als Importeur an einen Kunden weiterverkaufen möchten, sind wir zur Vorlage einer Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten verpflichtet. Unsere Kunden müssen ebenfalls eine solche Genehmigung besitzen.

Wenn unsere Kunden nicht über eine solche Genehmigung verfügen, müssen wir die korrekte Verarbeitung der verkauften Ware überprüfen und feststellen, ob die Vorschrift zur besonderen Verwendung zutrifft. Pittman Seafoods hat sich entschieden, Waren, die der Vorschrift zur besonderen Verwendung unterliegen, an Kunden mit einer eigenen Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten zu verkaufen.

NEUE UNTERLAGEN VERFÜGBAR

Das ehemalige Kontrollformular T5 kann nicht mehr in ein T2-Formular für den innergemeinschaftlichen Versandverkehr umgewandelt werden. Das frühere blaue Formular wurde nun durch das Formular der Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten ersetzt.

Sobald uns die E-Mail-Adressen der autorisierten Stellen vorliegen, informieren wir unsere Kunden persönlich.

Kunden, die noch über eine gültige Bewilligung der besonderen Verwendung verfügen, dürfen vorerst mit den alten blauen Unterlagen arbeiten. Bitte beachten Sie, dass diese nicht mehr als offizielle Zollpapiere gelten, da sie nur den Warenstrom belegen. Lieferanten, die im Besitz einer Genehmigung zur Übertragung von Rechten und Pflichten sind, stellen uns die neue Genehmigung unter der Bedingung zur Verfügung, dass sie selbst für die korrekte Verarbeitung oder den Weiterverkauf verantwortlich sind.

Sie wünschen weiterführende Informationen? Kontaktieren Sie dann bitte Aline Legrand (aline.legrand@pittmanseafoods.com).


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